Die Hunde dürfen nur geimpft, entwurmt und in gesundem Zustand am Training teilnehmen.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, vor der ersten Lektion über Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermässige Aggression oder Ängstlichkeit ihrer Hunde zu informieren.
Die Teilnehmenden halten sich an die Instruktionen. Insbesondere das Ableinen, der Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden darf nur auf Anweisung erfolgen. Die Hunde sind so zu halten, dass keine Gefährdung der leitenden Trainerin, anderer Hunde und Tiere, von Kursteilnehmer oder Drittpersonen erfolgen kann.
Für die Teilnehmer und deren Hunde muss eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung vorliegen.
Die Teilnehmer haften für alle von ihnen und ihren Hunden verursachten Schäden. Es wird keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernommen.
Eine Erfolgsgarantie der angestrebten Ziele kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg des Trainings, bedingt durch eine regelmässige und konsequente Anwendung der Trainingsregeln, massgeblich von den Teilnehmern selber abhängt.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder verpflichtet, der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.
Die Lektionen sind jeweils im Anschluss an die Unterrichtsstunde in bar oder per Twint zu begleichen. Der vom Kanton vorgegebene Erziehungskurs ist mit der Anmeldung vollumfänglich innert 20 Tagen zu begleichen per Überweisung.
Wird der Betrag nicht innerhalb von 20 Tagen ab Anmeldungseingang einbezahlt, wird der reservierte Platz vergeben und ein Pauschalbeitrag von CHF 50.00 erhoben.
Als Ausgangsort für die Streckenberechnung gilt der Geschäftssitz in Wetzikon. Der Zielort bestimmt sich nach vorgängiger Vereinbarung. Der jeweils gültige Tarif gibt Auskunft über die Höhe der Fahrpauschale in CHF pro km.
Eine Absage oder Verschiebung eines Termins durch die Teilnehmer muss spätestens 24 Stunden vor dessen Beginn erfolgen. Erfolgt sie nicht oder verspätet ist der volle Beitrag geschuldet.
Bei einer Abmeldung durch die Teilnehmer bis 8 Wochen vor Ereignisbeginn wird der von ihnen einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Bei einer Abmeldung durch die Teilnehmer bis vier Wochen vor Ereignisbeginn wird der von ihnen einbezahlte Betrag zu 50% zurückerstattet. Bei kurzfristigen Abmeldungen von weniger als 4 Wochen vor Ereignisbeginn sowie bei Abbruch der Teilnahme besteht kein Anrecht auf eine Rückvergütung des Beitrages.
Es liegt im Ermessen von «Die mit dem Hund geht» einen vereinbarten Termin abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer definitiven Absage werden allfällig zuvor erbrachte Beiträge zurückerstattet
Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Bei Rechtsstreitigkeiten gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz.