Bewilligungs-Nr. ZH-HAB-1100-2805 (Obligatorische Hundekurse Kanton Zürich)
Junghunde- und Erziehungskurs:
10 Lektionen à 50 Minuten Fr. 400.00
Neue Hundeausbildung ab 1. Juni 2025:
Theorie: 2 Lektionen à 60 Minuten
inkl. Prüfung 30 Minuten Fr. 170.00
Nachholen Prüfung 30 Minuten Fr. 50.00
Durchführungsort: 8620 Wetzikon ZH
Praxis: 6 Lektionen à 60 Minuten Fr. 300.00
Durchführungsort: Raum Seegräben/Wetzikon/Pfäffikon
Theoriekurs:
Seit dem 1. Juni 2025 sind im Kanton Zürich theoretische und praktische Hundekurse für Ersthundehaltende und solche, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, obligatorisch. Es muss ein Theoriekurs besucht und die zugehörige Prüfung bis spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bestanden werden.
Praktischer Kurs:
Dieser Kurs ist für alle Hundehalter obligatorisch, unabhängig von der Rasse oder Grösse des Hundes.
Ziele der Ausbildung:
Die Ausbildung soll Halter befähigen, ihren Hund korrekt und sicher zu führen, auch in anspruchsvollen Situationen. Die Lernziele der praktischen Ausbildung sollen sicherstellen, dass die Hundehalter mit ihrem Hund sicher umgehen können.
Abschluss:
Die Ausbildung ist als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Lernziele erreicht wurden, wie es in der amtlichen Checkliste festgehalten wird.
Voraussetzungen:
Der praktische Kurs kann frühestens nach dem sechsten Lebensmonat des Hundes begonnen werden und muss innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich abgeschlossen sein.